AGBs

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K.                                                                                    
Geltungsbereich


Krupka   Medizin-Technischer   Dienst   e.   K.   erbringt   technische   Dienstleistungen   in   Form   von   Sichtprüfung,  Funktionsprüfung   und  messtechnischer   Prüfung   von medizinischen und elektrischen Produkten, insbesondere die Durchführung der sicherheitstechnischen und elektrischen Kontrolle für Medizinprodukte und elektrischen Geräten. Darüber hinaus wird die Instandhaltung von Medizinprodukten angeboten. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. wird für den Auftraggeber ausschließlich auf  der Grundlage dieser  AGB tätig. Mit  Erteilung  eines  Auftrages werden  sie  mit  ihrem  gesamten  Inhalt  Bestandteil  des  Vertrages.  Etwaige abweichende   AGB des Auftraggebers sind für Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. nur verbindlich, wenn Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Durchführung des Auftrages Krupka Medizin-Technischer  Dienst  e. K. erbringt seine Leistungen  entsprechend der spezifischen Anforderungen des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Der Auftraggeber wird Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. den freien und sicheren Zugang zu den Prüfobjekten ermöglichen und für die Dauer der Prüfung sicherstellen. Sollten am Prüfungsort besondere behördliche Sicherheitsbestimmungen gelten, so  wird   der   Auftraggeber   für   deren   Einhaltung   Sorge   tragen.   Der   Auftraggeber   ist   verpflichtet,   alle   Vorkehrungen   zu   treffen,   die   für   eine   ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. erforderlich sind, insbesondere sorgt er für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. Kommt der   Auftraggeber   seinen   Mitwirkungspflichten   nicht   nach,   so   ist   Krupka   Medizin-Technischer   Dienst   e.   K.   berechtigt,   den  Vertrag   nach   fruchtloser   Setzung   einer angemessenen Frist zu kündigen und eine angemessene Entschädigung für seine bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen. Soweit Prüfungen in den Räumlichkeiten von Krupka Medizin-Technischer Dienst  e. K. vorgenommen werden, sind die Prüfteile vom Auftraggeber auf dessen Kosten anzuliefern und auch wieder  abzuholen. Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen erfolgen ausschließlich nach Absprache und auf Kosten des Auftraggebers. Die   Gefahr   geht   mit   Übergabe   oder   Versendung   an   den   Auftraggeber   an   diesen   über.   Angaben   über   Dauer   und   Beendigung   des   Prüfauftrages   werden   unter Zugrundelegung eines normalen Arbeitsablaufes unverbindlich ermittelt, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine verbindliche Prüfungsdauer.


Eigentumsvorbehalt


Prüfungsergebnisse,   Dokumentationen   und   jedwede   Datenträger   und   Lieferungen   bleiben   bis   zur   vollständigen   Erfüllung  aller  Zahlungsansprüche   aus   der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. jederzeit berechtigt, die Prüfungsunterlagen und sonstige Lieferungen und Leistungen wieder an sich zu nehmen oder deren Herausgabe zu verlangen.


Preise, Zahlung, Verzug


Die Leistungsvergütung  erfolgt  nach  der  zum  Zeitpunkt   der  Leistungserbringung   gültigen  Preisliste  und  der  vertraglichen  Vereinbarung.  Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen und gegebenenfalls Teilrechnungen zu erstellen. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. Skonti werden nicht gewährt, es sei denn, es wird etwas anderes

vertraglich   vereinbart.   Die   Vergütung   versteht   sich   zuzüglich   der   gesetzlichen   Umsatzsteuer,   die   bei   Rechnungstellung   gesondert   ausgewiesen   wird. Im   Falle   des Zahlungsverzugs gelten die §§ 247, 286,288 BGB. Aufrechnung mit Gegenforderungen und Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese Rechte und Forderungen rechtskräftig festgestellt sind oder von Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. anerkannt werden.


Vertragslaufzeit, Kündigung


Vertragsverhältnisse   für   die   eine   Mindestvertragslaufzeit   von   36   /   60   Monaten   vereinbart   wurde,   sind   für   beide  Vertragspartner,  schriftlich   mit   einer   Frist   von   6 Monaten,   frühestens   zum   Ablauf   der   Mindestvertragslaufzeit   kündbar.   Soweit   keine   Kündigung  erfolgt,   verlängert   sich   die   Vertragslaufzeit   um   jeweils   weitere   12 Monate / 1 Prüftermin, wenn nicht spätestens 6 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich per Post per Einschreiben gekündigt wird.


Gewährleistung, Garantie


Die Gewährleistung umfasst nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Eine Gewähr für Konstruktion, Material und Bau der zu prüfenden Teile wird nicht   übernommen.   Die  Gewährleistungspflichten   und  die  rechtliche Verantwortung   des  Herstellers   der   zu prüfenden   Geräte  werden   in  keinem  Fall   übernommen. Erkennbare Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung und Leistung, insbesondere des Prüfberichts oder anderer Dokumentationen schriftlich Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. gegenüber zu rügen. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. steht das Recht zur Prüfung der Beanstandung zu. Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nacherfüllung und Beseitigung des Mangels innerhalb   einer   gesetzten   angemessenen   Frist.   Schlägt   die   Nachbesserung  fehl,   kann   der   Auftraggeber  Herabsetzung   der  Vergütung   verlangen   oder   vom   Vertrag zurücktreten.   Im   Übrigen   gelten  die  gesetzlichen  Bestimmungen.   Etwaige   in  Prospekten,  Werbung,   Anzeigen,   Dokumentationen,   Angeboten,   Internetauftritten  etc. gemachte Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Dienstleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen dar. Jede Garantie bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. 


Haftung


Krupka  Medizin-Technischer   Dienst   e.   K.  haftet   für   Schäden,   gleich   aus   welchem   Rechtsgrund   nur,  wenn   diese  Schäden  vorsätzlich  oder   grob  fahrlässig   verursacht wurden oder wenn Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt hat.  Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt je Schadenfall auf 3.000.000 € für Personen und /oder je Person höchstens 2.000.000 € Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche  Verpflichtungen,  die  Rechtspositionen  des  Auftraggebers  schützen,   die ihm   der  Vertrag  nach  seinem   Inhalt  und  Zweck   gerade  zu  gewähren  hat  oder   solche Pflichten,   deren  Erfüllung   die   ordnungsgemäße   Durchführung   des   Vertrages   überhaupt   erst   ermöglicht   und   auf   deren   Einhaltung   der   Auftraggeber  vertraut   und vertrauen darf.


Geheimhaltung, Urheberrechte, Datenschutz


Krupka   Medizin-Technischer   Dienst   e.   K.   wird   Geschäfts-und   Betriebsverhältnisse,   die   ihr   bei   der   Ausführung  der Tätigkeit   zur  Kenntnis   gelangen,   außerhalb   des Auftrages   weder   Dritten   zugänglich   machen   noch   verwerten.  Sofern   bei  der   Durchführung   des  Auftrages   Prüfergebnisse,   Messungen   und   die   damit   verbundenen Dienstleistungen erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. dem Auftraggeber hier an ein einfaches,

nicht übertragbares Nutzungsrecht  ein, soweit  dies nach dem vertraglichen Zweck erforderlich ist. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Krupka Medizin-Technischer   Dienst   e.   K.   speichert,   verarbeitet   und   nutzt   auch   personenbezogene   Daten   des  Auftraggebers   zur   ordnungsgemäßen   Auftragserfüllung   auch   unter Verwendung automatischer Datenverarbeitungsanlagen. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. verpflichtet sich, sämtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten.   


Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Sonstiges


Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz von Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. soweit der Auftraggeber   Vollkaufmann   oder   juristische   Person   des   öffentlichen  Rechts   ist   zulässt.  Das Vertragsverhältnis   und   alle   Rechtsbeziehungen   hieraus   unterliegen ausschließlich   dem  Recht   der   Bundesrepublik  Deutschland   unter  Ausschluss   des   Internationalen   Privatrechts   und   des   UN-Kaufrechts.  Nachträge,   Ergänzungen   und Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Stand: Januar 2021

 



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